Die Online-Schülerzeitung befragt jedes Jahr im Januar unseren Schulleiter Herrn Slowig zu den unterschiedlichsten Dingen aus dem Schulalltag, dem Campus Kastanienallee oder zu neuen Baumaßnamen am CWG. Erfahrt hier, im dritten Teil des diesjährigen Interviews, interessante Informationen und Hintergründe über die neue Oberstufenverordnung für das Land Sachsen-Anhalt.
- von Theodor Wolf/9c
- Foto: Theodor Wolf/9c
- Digitalisierung der Audiodatei: Clemens T. Kral/12b; Theodor Wolf/9c
{Das Interview wurde bereits Ende Januar 2019 geführt. Alle Aussagen beruhen daher auf dem Kenntnisstand vom Interviewzeitpunkt. Inzwischen liegt die Oberstufenverordnung (siehe Interview) in allen Schulen vor und die Einweisungen konnten bereits durchgeführt werden.}
Teil 3 von 3 des fünften Januarinterviews:
- Wissen Sie mittlerweile, was sich konkret an der Oberstufenverordnung, die ab dem nächsten Schuljahr gilt, verändert?
„Es gibt kein belastbares Dokument. Was klar ist, ist, dass das bisherige System der Kern- und Profilfächer, mit den vierstündigen Kursen, so nicht weitergehen wird. Klar ist auch, dass ihr künftig mehrere Fächer auswählt, die dann 5-stündig unterrichtet werden. Nicht ganz klar ist, ob das Fach Geschichte noch dabei sein wird oder ob es nur bei den dreistündig angebotenen Fächern dabei ist. Für euch ist es ein Problem, dass ihr früher endgültige Entscheidungen treffen müsst, in Bezug auf die Prüfungen. Sachsen-Anhalt setzt damit eine KMK Vorgabe, also eine Vorgabe der Kultusministerkonferenz, um. Sachsen-Anhalt hat dafür „unterschrieben“, dass es wieder leistungsdifferenzierten Unterricht geben muss. Man kann also nicht mehr sagen, da sitzen alle in einem Raum und der eine entscheidet sich am Ende, das als Grundkurs zu werten und der andere, als erhöhtes Niveau. Der Unterschied muss also im Unterricht – Leistungskurs bezogener Unterricht und auf grundlegendem Niveau bezogener Unterricht – klar erkennbar sein.
Zwischendurch gab es irre viele Varianten, viele Diskussionen und viele haben gesagt, zu denen würde ich jetzt auch gehören, verdammt nochmal, lasst alles so wie es ist! Es ist ja eigentlich ein Schritt vorwärts in die Vergangenheit. Wir hatten dieses System bis Anfang der 2000er Jahre in Sachsen-Anhalt, und dann haben wir uns an Baden-Württemberg orientiert. Das System mit diesem Kern und Profilfächern, das hatte auch durchaus seine positiven Seiten, nämlich dass man weiter in einem Klassenverband ist. Es hat aber natürlich auch Nachteile: 6 Fächer auf erhöhtem Niveau – so ja die Theorie – unterrichtet zu bekommen und ja auch 6 Arbeiten unter Abiturbedingungen [= Vorabi] schreiben zu müssen, das ist schon ein großer Aufwand. Was also aus den Arbeiten und der Klausurstruktur wird, das weiß gar keiner, und wie gesagt, das wird man sehen und abwarten müssen. Insofern kann man jetzt noch nicht so viel darüber verlieren.
Eine Sache ist aber auf alle Fälle klar: Die neue Verordnung wird uns wieder vor große organisatorische Hürden stellen. Zum einen haben wir jetzt erst neue Fachlehrpläne. Diese müssen höchstwahrscheinlich an vielen Stellen wieder neu angepasst werden, und ob das so einfach geht, bin ich mir nicht so sicher. Was aber vor allen Dingen sehr schade ist, ist, dass ich dazu eigentlich nicht viel sagen kann, weil das Zeitmanagement der Verantwortlichen im Bildungsministerium wirklich – ich sag das ganz deutlich – schlecht ist. Die Oberstufenverordnung hätte zum November/Dezember auf dem Tisch liegen müssen, damit die Schulen vernünftig planen können. Und es geht darum, dass Frau Vater [Oberstufenkoordinatorin] keine einzige Einweisung für euch machen kann. Das hat einen riesigen organisatorischen Rattenschwanz, aber das sieht bei den Verantwortlichen traditionsgemäß keiner. Frei nach dem Motto: Wenn es im Mai in die Schulen kommt, wissen die es ja noch früh genug. Was da alles dran hängt, bis dahin: Dass Frau Dietz eine Als-ob-Personalplanung für das nächste Schuljahr machen muss. Und die Behörden müssen doch wissen, welche Lehrerstellen sie ausschreiben sollen. Wie soll uns das denn gelingen, wenn wir euch noch nicht mal eine Einführung geben können, damit ihr euch entscheidet könnt, was ihr wählt? Wenn wir wissen, wir müssen in Englisch 3 Leistungskurse eröffnen, hat das doch Konsequenzen auf die Lehrerversorgung. Und wenn wir sagen, wir brauchen nur einen Kurs, das sind doch deutlich mehr oder weniger Lehrerstunden … so gestaltet sich das in jedem Fach, und das ist eigentlich, das muss ich so sagen, ein Unding. Ja, ich muss einfach sagen, das ist wirklich politisch für uns in der Schule nicht nachvollziehbares Handeln. Irgendwann muss man den Sack zumachen, die Diskussionen beenden und die Verordnung aufschreiben. Dann hat man alle Verbände angehört und dann ist auch mal wieder gut. Das ging jetzt hin und her, und wie gesagt, ich hätte dir ja zwischendurch, wenn du in jedem Monat gekommen wärest und hättest den Sachstand erfragt, da hättest du von mir jetzt die sechste Geschichte gehört.“
- Ab wann kann die Verordnung in Kraft treten?
„Die muss für die künftigen 11. Klassen in Kraft treten, das ist das Problem. Da gibt es bei der KMK so ein Ultimatum: Bis dann und dann muss diese Vereinbarung bundesweit umgesetzt sein. Sachsen-Anhalt setzt die Vereinbarung bisher nicht um mit seinem System und muss also da ran und muss jetzt zu Potte kommen. Das betrifft aber viele andere Bundesländer auch. […]“
Wir bedanken uns bei Herrn Slowig für das ausführliche Interview und freuen uns schon auf das nächste und damit 6. Interview im Januar 2020!